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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Vorschrift 62: Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten
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Inhaltsverzeichnis

Hinweis

Stichwortverzeichnis

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmung
§ 3 Allgemeine Anforderungen

II. Bau und Ausrüstung

A. Gemeinsame Bestimmungen

§ 3a Kraftmaschinen, Dampfkraftmaschinen, Hilfs- und Arbeitsmaschinen einschließlich deren Ausrüstung und Zubehör im Anwendungsbereich der Richtlinie 89/392/EWG
§ 4 Aufstellung
§ 5 Räume für Maschinenanlagen
§ 6 Ausgänge, Notausstiege
§ 7 Elektrische Anlagen (Beleuchtung)
§ 8 Rohrleitungen
§ 9 Schutz gegen Verbrennung
§ 10 Behälter und Tanks
§ 11 Brennstoffleitungen
§ 12 Fabrikschild an Kraftmaschinen
§ 13 Umsteuerung des Schiffsantriebes
§ 14 Befehlsübermittlung

B. Verbrennungskraftmaschinen

§ 15 Brennstoffe
§ 16 Bedienungseinrichtungen
§ 17 Warnschild
§ 18 Auspuffanlagen

C. Dampfkraftmaschinen und Dampfkesselanlagen

§ 19 Einrichtungen zur Überwachung
§ 20 Dampfleitungen
§ 21 Mannlochpackungen, Flanschdichtungen

III. Betrieb

§ 22 Bedienung und Wartung
§ 23 Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen
§ 24 Freihalten und Abschließen von Ausgängen und Ausstiegen
§ 25 Unterbringung transportabler Brennstoffbehälter
§ 26 Reparatur- und Reinigungsarbeiten
§ 27 Durchdrehen (Törnen) von Dieselmotoren
§ 28 Zündpapier
§ 29 Manometer und Sicherheitsventile

IV. Ordnungswidrigkeiten

§ 30 Ordnungswidrigkeiten

V. Übergangs- und Ausführungsbestimmungen, Inkrafttreten

§ 31 gestrichen
§ 32 Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
§ 33 Inkrafttreten