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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Vorschrift 40: Taucherarbeiten
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Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkungen

Definition des Begriffes Sachkundiger
Gleichwertigkeitsklauseln

I. Allgemeines

Geltungsbereich
Begriffsbestimmungen

II. Bau und Ausrüstung

Tauchgeräte
Luftversorgungsanlage
Taucher-Druckkammern
Elektrische Einrichtungen für Taucherarbeiten
Leinen

III. Betrieb

A. Gemeinsame Bestimmungen

Leitung und Aufsicht
Tauchergruppe
Anforderungen an den Taucher
Anforderungen an den Taucherlehrbetrieb
Anforderungen an den Signalmann
Anforderungen an den Taucherhelfer
Bereitstellung der Ausrüstung
Sicherung des Tauchereinsatzes
Schriftliche Aufzeichnungen
Arbeitsplatz der Tauchergruppe
Verständigung
Vorbereitung des Tauchganges
Betrieb der Luftversorgungsanlage
Abstieg des Tauchers
Tauchgang
Arbeiten mit besonderen Erschwernissen
Abbruch des Tauchganges
Austauchen, Dekompression
Not-Dekompression
Maßnahmen nach dem Tauchgang

B. Zusätzliche Bestimmungen für Helmtauchgeräte

Sicherung am Arbeitsplatz unter Wasser

C. Zusätzliche Bestimmungen für Leichttauchgeräte

Ausrüstung von Leichttauchern
Einsatzbedingungen

IV. Prüfung der Ausrüstung

Prüfung der Ausrüstung

V. Verhalten bei Taucherunfällen

Verhalten bei Taucherunfällen

VI. Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten

VII In-Kraft-Treten

In-Kraft-Treten

Anlage 1 Austauchtabellen
Anlage 2 Berechnung der Reserveluftmenge nach § 4 Abs. 2

Genehmigung

Anhang 1 Anhang zur Durchführungsanweisung zu § 10 Abs. 1 Nr. 2
Anhang 2 Anhang zur Durchführungsanweisung zu § 12 (2)

Bezugsquellenverzeichnis

Stichwortverzeichnis