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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Vorschrift 29: Steinbrüche
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Inhaltsverzeichnis

Hinweis

I. Geltungsbereich

§ 1 Geltungsbereich

II. Begriffsbestimmungen

§ 2 Begriffsbestimmungen

III. Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz

§ 3 Leitung, Aufsicht, Koordination
§ 4 Anweisung, Übung
§ 5 Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
§ 6 Meldepflicht
§ 7 Kommunikations-, Warn- und Alarmsysteme

IV. Gestaltung der Wände, Sohlen und Verkehrswege

A. Gemeinsame Bestimmungen

§ 8 Allgemeines
§ 9 Wände
§ 10 Sohlen
§ 11 Verkehrswege
§ 12 Abraum

B. Besondere Bestimmungen für Steinbrüche

§ 13 Wandhöhen
§ 14 Wandneigungen

C. Besondere Bestimmungen für Gräbereien

§ 15 Wandhöhen
§ 16 Wandneigungen

D. Besondere Bestimmungen für Halden

§ 17 Wandhöhen und -neigungen

V. Betrieb

A. Gemeinsame Bestimmungen

§ 18 Aufsicht
§ 19 Alleinarbeit
§ 20 Unterhöhlungen, Überhänge
§ 21 Prüfen von Abraum- und Abbauwänden
§ 22 Arbeiten in oder vor Abraum- und Abbauwänden
§ 23 Entladestellen an Absturzkanten
§ 24 Absturzdrohende Massen oder Steine

B. Besondere Bestimmungen für Steinbrüche

§ 25 Rissbildungen
§ 26 Schutz anderer Versicherter vor Splittern

C. Besondere Bestimmungen für Gräbereien und Halden

§ 27 Gewinnung mit Schrappern

VI. Ordnungswidrigkeiten

§ 28 Ordnungswidrigkeiten

VII. Inkrafttreten

§ 29 Inkrafttreten

Anhang 1: Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument

Anhang 2: Abbildungen zu den §§ 11 bis 16

Anhang 3: Bezugsquellenverzeichnis


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